1994 Die Gründung der Energieagentur

Um rentable Energiesparprojekte verwirklichen zu können, für die der Schulträger kein Geld im Investitionshaushalt bereitstellen kann, gründeten wir eine Energieagentur. Nach Absprache mit dem Kreis plant und finanziert sie die Projekte. 80% der eingesparten Energiekosten werden dann vom Kreis der Energieagentur zur Verfügung gestellt und dienen zu Refinanzierung der vorgelegten Kosten. Diese Vergütung wird zwischen Kreis und Energieagentur Alexander-von-Humboldt-Schule für jedes Projekt vertraglich geregelt. Die Laufzeiten werden dabei so gewählt, daß die Investitionskosten der einzelnen Projekte sicher gedeckt sind. (siehe Vertragsformular auf der Internet-Seite)

Mögliche Überschüsse aus diesen Rückzahlungen für die Energieagentur sind gewünscht und werden für weitere Energiesparprojekte genutzt. Dadurch können wir in Zukunft auch Projekte starten, die längerer Laufzeiten bedürfen. Das sich so bildende Eigenkapital und der Einsatz von Fremdkapital (Bankkredite, Privatkredite) überwindet verwaltungstechnische Hindernisse, die viele sinnvolle Maßnahmen bisher blockiert haben. Es entsteht ein Selbstläufer.
Nach Ablauf der einzelnen Verträge stehen die durch die installierte Technik eingesparten Energiekosten dem Schulträger bzw. der Schule (je nach Budgetierungs- oder Anreizmodell) zur Verfügung. Aus Sicht des Schulträgers und der Schulleitung wird das Einsparpotential durch das Instrumentarium ”Energieagentur” kostenlos und schnell erschlossen. (Siehe auch Anhang)

 

Bis zum Jahr 2004 wollen wir mit Hilfe unserer Energieagentur den CO2-Ausstoß an unserer Schule um 30 % verringern. Das Insiderwissen über unsere Schule verbinden wir mit fachlichem Wissen von außen. So beraten uns die Stadtwerke Viernheim und die landesweit größte Energieagentur ”HessenENERGIE”. Diese Institutionen, einige Lehrer und auswärtige Fachleute sind Gründungsmitglieder vom Verein „Energieagentur Alexander-von-Humboldt-Schule e.V.“.

 

Um Verträge mit dem Kreis abschließen oder um Kredite bei Banken aufnehmen zu können, benötigten wir eine Rechtsgrundlage, die uns geschäftsfähig machte. Denn die Schule ist keine juristische Person und darf kein Geld verwalten.

Die wichtigsten Gründe für einen eingetragenen Verein als Rechtsform sind:

· geringster Verwaltungsaufwand

· keine gesetzliche Vorschriften über Kapitaleinlagen

· durch die Gemeinnützigkeit wird die Möglichkeit ausgeschlossen, Gewinne zu erzielen.

 

(siehe Geschäftsordnung und Satzung des Vereins )

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